Maibaumstehlen – die „Spielregeln“
- Der Baum muss bereits gefällt sein. Es darf also nicht ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, entwendet werden. Liegt der Baum, darf er nicht aus dem Wald gestohlen werden (Holzdiebstahl!).
Nach strenger Tradition dürfte er eigentlich nur in der Nacht zum 01. Mai selbst geraubt werden, und nur, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet, in dem er aufgestellt werden soll.
- Wenn ein Maibaumhüter seine Hand auf den Baum legt, darf er von Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. Dies wird leider in neuerer Zeit nicht mehr so genau beachtet – so kann es durchaus vorkommen, dass übereifrige junge Leute sogar mit Messer und Gaspistolen auf die Bewacher losgehen und diese mit Gewalt vom Baum „wegreißen“. In solchen Fällen sind betroffene Vereine gut beraten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die Tradition (und seine Vereinsmitglieder) zu schützen.
Traditionelle Regeln:
1.) Vereine oder Gruppen aus dem eigenen Dorf dürfen nur fremde Maibäume stehlen. Der eigene Maibaum, auch eines anderen ortsansässigen Vereins, ist tabu.
2.) Nur heimlich und unentdeckt darf der Baum gestohlen werden – je raffinierter die List, umso besser.
3.) Es darf keinerlei körperliche Gewalt angewandt werden, sprich, die Bewacher dürfen nicht gepackt und schon gar nicht geschlagen werden. Jedwede Waffen sind natürlich verboten – sind Waffen (Messer , Gaspistolen usw.) im Spiel sollte unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden.
4.) Verboten ist es, den Baum zu beschädigen oder zu zersägen. Der Baum wird in Handarbeit über Wochen hergerichtet, bei einer Beschädigung kann und darf der Baum aus Sicherheitsgründen nicht mehr aufgestellt werden. Durch solche Aktionen wird das Maifest „gesprengt“. Finanzieller Schaden ist unausweichlich!
5.) Werden die Räuber innerhalb der Gemeindegrenze beim Abtransport überrascht (d.h. es genügt, wenn einer der Bewacher seine Hand auf den Baum legt), müssen sie ihre Beute kampflos (!) zurückgeben.
6.) Aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen – schon gar nicht beschädigt – werden.
7.) Nur der Baum und nicht die Kränze, Schragen, Schwalben usw. sind Diebesgut.
8.) Sollte der Baum erfolgreich gestohlen worden sein, wird über die Auslösung (Brotzeit, Bierkisten,…) verhandelt, nach erfolgter Rückgabe ist wieder Friede.
9.) Ein Baum darf nur einmal gestohlen werden. Die Ehre gebührt nur dem Ersten!
10.) Das Brauchtum des Maibaum-Stehlens soll so gehandhabt werden, dass Polizei, Rettung oder Juristen unnötig sind.
Wer also zum Maibaumstehlen loszieht, sollte unbedingt seine Männer dahingehend informieren und befragen – es gibt leider immer wieder „dumme Buam“, die´s übertreiben. Jedoch sollte jeder eigenverantwortlich handeln und sich über mögliche Konsequenzen bei Sachbeschädigung, Körperverletzung o.ä. im Klaren sein.
Auch sollte jedem klar sein: Wer wegen eines erhofft schnellen Erfolges gegen die vorstehenden Regeln verstößt, gefährdet unser Brauchtum. Bei schlechter Presse, Gerichtsverfahren usw. laufen wir Gefahr, dass irgendwann das Maibaumstehlen in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein wird (verläuft ja rein rechtlich in einer Grauzone)!